Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Ausstrahlung von Werbespots auf dem digitalen Werbeträger („Big Screen“) der ZULOU MEDIA Einzelunternehmen (nachfolgend „Anbieter“) am Standort Mercatorstraße 96–98, 47051 Duisburg.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden pro gebuchtem Slot Sendezeit für die Ausstrahlung eines Werbespots von 10 Sekunden Länge innerhalb eines Werbeloops von 360 Sekunden zur Verfügung. Die Betriebszeiten des Werbeträgers sind täglich von 06:00 bis 24:00 Uhr.

(2) Angaben zu Kontaktzahlen (z. B. Brutto-Kontakte/OTS) beruhen auf Schätzungen und Frequenzdaten Dritter. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften und keine Garantie im Rechtssinne dar.

(3) Die Ausstrahlung erfolgt ohne Ton. Die konkrete Position des Spots innerhalb des Loops bestimmt der Anbieter, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Position (z. B. „COVO“) gebucht wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausstrahlung beginnt.

§ 4 Werbemittel und technische Anforderungen

(1) Der Kunde liefert das Werbemittel (Video im Format MP4 oder Standbild im Format JPG) entsprechend der jeweils gültigen technischen Spezifikationen des Anbieters spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Ausstrahlungsbeginn an.

(2) Bei verspäteter oder technisch mangelhafter Anlieferung kann sich der Ausstrahlungsbeginn entsprechend verschieben; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberührt, sofern der Anbieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

(3) Auf Wunsch unterstützt der Anbieter bei der Erstellung des Werbemittels; hierfür können gesonderte Vergütungen anfallen, die vorab vereinbart werden.

§ 5 Prüfung und Ablehnung von Werbemitteln

(1) Der Anbieter prüft angelieferte Werbemittel auf technische Qualität. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte schuldet der Anbieter nicht.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Werbemittel abzulehnen oder deren Ausstrahlung einzustellen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Jugendschutzrecht), behördliche Auflagen, straßenverkehrsrechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstößt oder ein solcher Verstoß naheliegt.

(3) Gleiches gilt, wenn die Ausstrahlung dem Anbieter aufgrund behördlicher Anordnung untersagt wird oder berechtigte Interessen des Standortgebers entgegenstehen.

§ 6 Pflichten des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Kunde ist für den Inhalt des Werbemittels allein verantwortlich. Er sichert zu, dass er über sämtliche für die Ausstrahlung erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verfügt.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhalts des Werbemittels gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstbuchungen ist der Anbieter berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

§ 8 Stornierung und Umbuchung

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Ausstrahlungsbeginn in Textform möglich. Bei späterer Stornierung bis 7 Tage vor Ausstrahlungsbeginn werden 50 % des Auftragswerts fällig, danach 100 %.

(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Verfügbarkeit, Störungen, höhere Gewalt

(1) Der Anbieter gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende Betriebsbereitschaft des Werbeträgers. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Wartung, Software-Updates, Stromausfälle, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt stellen keinen Mangel dar.

(2) Fällt die Ausstrahlung aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen in erheblichem Umfang aus, erhält der Kunde nach Wahl des Anbieters eine kostenlose Ersatzschaltung im entsprechenden Umfang oder eine anteilige Gutschrift der Vergütung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Duisburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.